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Patrick Andrieu, Atomic Eggs
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Das Thema Copyright (auf Deutsch: Urheberrecht) hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Diskussionsstoffe des (zumindest deutsprachigen) Internets entwickelt. Nachdem findige Rechtsanwälte wie ein gewisser Freiherr Jagd auf Webmaster machten, deren Homepages auf ein kleines Programm namens »FTP-Explorers« verwiesen, oder auf Provider, die Webspace anboten, weil in beiden Fällen irgendwelche Schlauberger sich die Namensrechte an den Namen »Explorer« bzw. »Webspace« gesichert hatten, berichteten viele verschiedenen Stellen im Internet und sogar Printmedien über den Sinn solcher Namenseinträge und über das Urheberrecht im Allgemeinen.
Neben dem berechtigten Schutz künstlerischer Leistungen, privater oder kommerzieller Veröffentlichungen und geistigen Eigentums treibt der Namensschutz als einen besonderen Aspekt des Urheberrechts (ab-)sonderliche Blüten: Wenn einfache Wörter des gewöhnlichen Sprachgebrauchs als Markennamen dienen – warum nicht? Aber wenn unter Androhung einer Abmahnung untersagt wird, diese als Namen umfunktionierten Wörter zu verwenden, dann handelt es sich hier um nichts anderes als »Urheberrechtsmissbrauch«.
So kann es sich bei den Namen »Explorer« oder »Webspace« (im nordamerikanischen Sprachraum wie auch hier oft gebrauchte Wörter) keinesfalls wie beispielsweise bei »Atomic Café« oder gar »Atomic Eggs« um besonders schützenswerte, künstlerische Wortzusammensetzungen handeln. Mittlerweile aber genießen leider sogar einzelne BuchsTaben den besonderen Schutz unserer Patenthüter und manche Großhandelskette lässt die Meute ihrer Anwälte auf Inhaber von Metrodomains los während (Schokoladen-) » Haie die InternetKinder auffressen...
Aber auch außerhalb des Internets beginnt der Namensschutz aus den Fugen zu geraten: so wurde einem deutschen Gastronom per Gerichtsbeschluss untersagt, seine neu eröffnete Eisdiele »DiCaprio« zu nennen. Wer der Kläger ist, braucht hier nicht näher erläutert zu werden... Am Unwahrscheinlichsten wird es eine der mehreren Dutzend Familien sein, die im Telefonbuch der Stadt Rom unter diesem Namen eingetragen sind!
Nichtsdestotrotz dürfen die üblichen » Anmerkungen « zum Thema Urheberrecht auch für ein privates Projekt wie Atomic Eggs nicht fehlen...
Inhalt und Layout von Atomic Eggs sind urheberrechtlich geschützt. Jedes Verwenden von Texten und/oder Layout-Komponenten aus Atomic Eggs-Seiten (siehe » Details «) stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums dar und wird vom Autor per elektronischer Post mehrmals persönlich abgemahnt. Sollte diese Abmahnungen nichts bewirken, behält sich der Autor weitere Schritte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vor.
Nicht verwendet werden dürfen im Einzelnen:
Auf Atomic Eggs gezeigte Fotografien dürfen weder im Internet noch auf Druckmedien weiter veröffentlicht werden. Ferner ist eine direkte Verlinkung der Fotografien und Grafiken – wie z.B. in Gästebüchern, Bloggs oder Foren mit hohen Besucherzahlen – aus Trafficgründen unerwünscht. Fragen Sie im Zweifelsfalle « den Autor.
Erlaubt ist:
Nicht erlaubt ist jedoch das Abändern oder Entfernen einzelner Textpassagen in zitierten Stellen (auch solcher, die kritische Anmerkungen seitens des Autors enthalten, die möglicherweise nicht geteilt werden) sowie das Ändern oder Entfernen einzelner Abbildungen oder Symbole, die im Zusammenhang mit dem Originaltext stehen und zur Verdeutlichung des Geschriebenen dienenZitat aus Atomic Eggs, »Scrambled Eggs« (http://www.atomic-eggs.com/scr/ oder http://www.atomic-eggs.com/)
Dank gebührt besonders an:
sowie an:
Ganz besonderer Dank gebührt an: